Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Crunch Fit GmbH

1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung der Crunch Fit GmbH (nachfolgend Crunch Fit genannt) mit ihren Mitgliedern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

2. Hausordnung

2.1 Jedes Mitglied erklärt sich mit dem Betreten des Fitnessstudios (nachfolgend auch Studio genannt) mit den Bestimmungen der Hausordnung einverstanden. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung hängt im Studio aus.

2.2 Die Mitglieder haben während der Öffnungszeiten des Studios (im Regelfall zwischen 6:00 Uhr und 24:00 Uhr) Zugang zum Studio durch die Mitgliedskarte (kodierte Transponderkarte oder Armband, siehe auch nachfolgend 4.). Während der Öffnungszeit erfolgt die Betreuung durch das Trainerpersonal. Das Personal von Crunch Fit ist berechtigt, gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Den Weisungen ist Folge zu leisten. 

2.3 Für die von den Mitgliedern mitgebrachten oder in Spinden aufbewahrten Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt Crunch Fit keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Spinde sind lediglich während der Trainingszeit zu nutzen. Crunch Fit ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.

2.4 Das Mitbringen von Getränken ist gestattet. Die Benutzung der Duschen ist im Monatsbeitrag enthalten. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. 

2.5 Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Im Falle des Verstoßes ist Crunch Fit zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Crunch Fit behält sich ferner für diesen Fall die Erstattung einer Strafanzeige und die Geltendmachung von Schadensersatz vor. 

3. Mitgliedschaft, Tarife, Sonderleistungen

3.1 Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung aller Studios von Crunch Fit. Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft durch Crunch Fit zustande (Vertragsbeginn). Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragstellung als erfolgt, wenn Crunch Fit nicht binnen einer Frist von 14 Tagen ab Datum des Eingangs der Antragstellung schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) die Annahme ablehnt. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit eine Mitgliedskarte ausgestellt (siehe nachfolgend 4.) und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle einer späteren Ablehnung seines Antrags keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. 

3.2 Die Mitgliedschaft wird zu folgenden Tarifen angeboten: Tarif BESTSELLER (Vertragslaufzeit 12 Monate), Tarif SMART (Vertragslaufzeit 23 Monate) und Tarif FLEX (Vertragslaufzeit 1 Monat). Es gelten die jeweils bei Vertragsbeginn vereinbarten Mitgliedsbeiträge. Die Laufzeit der Mitgliedschaft (Vertragslaufzeit) beginnt mit dem Monatsersten des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats.

3.3 Wenn der Mitgliedsvertrag (Tarif BESTSELLER, SMART oder FLEX) vom Mitglied oder von Crunch Fit nicht spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende schriftlich, in Textform (§ 126b BGB) oder mittels Online-Kündigungsbutton gekündigt wird, verlängert sich der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit. In diesem Falle ist jede Vertragspartei berechtigt, das verlängerte Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der Crunch Fit GmbH, Brunsbütteler Damm 448 in 13591 Berlin, schriftlich, über ein Kontaktformular auf der Homepage (https://crunchfit.de/kontaktaufnahme/) oder mittels Online-Kündigungsbutton (https://member.crunchfit.de/Account/Login) zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Die Mitglieder haben bei Online-Abschluss der Mitgliedschaft das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Mitgliedsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Abschluss (verbindliche Bestellung). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied Crunch Fit (Crunch Fit GmbH, Brunsbütteler Damm 448, 13591 Berlin, Fax: + 49 (0) 30 – 857408370) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, Kontaktformular auf der Homepage (https://crunchfit.de/kontaktaufnahme/) E-Mail oder dem Online-Widerrufsbutton) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Das Mitglied kann dafür das online zur Verfügung gestellte Muster-Formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn das Mitglied die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs: Wenn das Mitglied den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, erstattet Crunch Fit entgeltfrei dem Mitglied alle etwaigen Zahlungen, die Crunch Fit von dem Mitglied erhalten hat, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Crunch Fit dasselbe Zahlungsmittel, das das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte das Mitglied bereits die Mitgliedskarte, das Schloss und die Trinkflasche in Empfang genommen haben, erfolgt die Erstattung der hiermit vereinnahmten Gebühren Zug um Zug gegen Rückgabe dieser Gegenstände.

3.5 Die Mitglieder haben die Möglichkeit, bei Vertragsbeginn oder später während der Vertragslaufzeit angebotene Sonderleistungen (z.B. Gold-Member Status) ergänzend zu vereinbaren. Es gelten die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Sonderleistung. Die Sonderleistungen werden für die Dauer der vereinbarten Mitgliedschaft abgeschlossen; mit der Verlängerung der Mitgliedschaft verlängert sich demzufolge auch die hierzu vereinbarte Sonderleistung. Eine separate Kündigung der vereinbarten Sonderleistung ist mit Frist von einem Monat möglich. Die Entgelte für die vereinbarten Sonderleistungen werden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen eingezogen. 

3.6 Das Mitglied kann jederzeit innerhalb der Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen eine Pausenzeit erklären. Die Erklärung der Pausenzeit muss gegenüber Crunch Fit schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Pausenzeit beginnt mit dem von dem Mitglied gewünschten Pausenzeitraum, frühestens mit dem Monatsersten des Folgemonats, sofern die Erklärung bis zum 20. des aktuellen Monats eingeht, andernfalls mit dem Monatsersten des darauffolgenden Monats, und ist verbindlich. Die Pausenzeit beträgt mindestens einen Monat und darf für das Mitglied im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als sechs Monate betragen. Während der Pausenzeit ruhen das Vertragsverhältnis und der Mitgliedsbeitrag. Eine nachträgliche Reduzierung einer mehrmonatigen Pausenzeit ist nur auf einen vollen Monat möglich. Eine ordentliche Kündigung ist während der Pausenzeit ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist (Ziffer 3.3) wird in diesem Fall ab dem Ende der Pausenzeit berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mitglieds aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4. Mitgliedskarte

4.1 Das Mitglied erhält in den Tarifen BESTSELLER, SMART und FLEX eine Mitgliedskarte gegen Zahlung einer einmaligen Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,00 €*. Die Aktivierungsgebühr wird bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet. Die Aktivierungsgebühr ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss. Die Mitgliedskarte berechtigt das Mitglied, alle Studios von Crunch Fit deutschlandweit zu nutzen. 

4.2 Jeder Verlust der Mitgliedskarte ist Crunch Fit sofort zu melden. Für das Ausstellen einer Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust oder einer Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 €* fällig. Im Falle des Vergessens der Mitgliedskarte wird für den Eintritt in das Studio eine Gebühr von 2,00 € fällig. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4.3 Das Mitglied verpflichtet sich, die Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber Crunch Fit für Schäden auf Grund eines Missbrauchs der Mitgliedskarte, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 250,00 €*. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt Crunch Fit vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

5. Mitgliedsbeiträge

5.1 Die monatlichen Beiträge (vereinbarte Mitgliedsbeiträge einschließlich Beiträge vereinbarter Sonderleistungen) werden ab Vertragsbeginn (im Monat des Vertragsabschlusses pro rata temporis) monatlich im Voraus erhoben und sind jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist deshalb verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Sollte das Mitglied die erteilte Einzugsermächtigung ohne wichtigen Grund widerrufen, endet die Mitgliedschaft zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch und der gesamte noch offene Beitrag wird sofort fällig. Vertragsänderungen (Kontoänderungen, Adressänderungen, Vertragsübernahmen, etc.) werden zum 01. des nächsten Monats vollzogen, sofern die Änderungsanträge bis zum 20. des aktuellen Monats eingereicht werden, andernfalls zum 01. des darauffolgenden Monats. 

5.2 Bei einem Vertragswechsel in eine längere Mitgliedschaft (Upgrade) von FLEX auf BESTSELLER oder auf SMART beginnt eine neue Vertragslaufzeit nach dem neuen Tarif. 

5.3 Crunch Fit ist berechtigt, zum oder nach dem Ende der Vertragslaufzeit (Ziffer 3.2) mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen den Beitrag angemessen zu erhöhen, maximal jedoch nur bis zur Höhe des bei Abgabe der Erklärung für den laufenden Tarif FLEX geltenden Mitgliedsbeitrags für Neukunden. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Mitglied schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail). Eine erneute Preisanpassung ist unter denselben Voraussetzungen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach der letzten Preisanpassung zulässig. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, in Textform (§ 126b BGB) oder mittels Online-Kündigungsbutton zu kündigen. Crunch Fit wird das Mitglied in der Erklärung über die Beitragserhöhung auf dieses Kündigungsrecht und die Frist ausdrücklich hinweisen. Das Recht des Mitglieds zur Kündigung der Mitgliedschaft aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt. Das Preisanpassungsrecht nach Ziffer 5.3 bleibt unberührt.

5.4 Crunch Fit ist berechtigt und verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Entgelt anzupassen, soweit sich die Kosten, die der Kalkulation des Mitgliedsbeitrags zugrunde liegen, ändern. Eine Preiserhöhung ist zulässig, wenn und soweit nachweisbar z.B. die Personalkosten, die Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Heizung), die Kosten für Instandhaltung und Reparatur der Trainingsgeräte und Einrichtungen, die Mietkosten für die Betriebsräume oder die Kosten für sonstige betriebsnotwendige Leistungen gestiegen sind. Die Preiserhöhung darf den Umfang der Kostensteigerung nicht überschreiten. Crunch Fit wird das Mitglied über eine beabsichtigte Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform oder durch Aushang unterrichten. Die Mitteilung muss die Höhe der Preiserhöhung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und die Gründe für die Preiserhöhung enthalten. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann nur durch eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung schriftlich, in Textform oder durch den Online-Kündigungsbutton ausgeübt werden. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb der Frist ausgeübt wird. Eine Preisanpassung nach dieser Regelung ist nur einmal in zwölf Monaten zulässig.

5.5 Im Falle einer Erhöhung oder Reduzierung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Crunch Fit berechtigt, den Monatsbeitrag mit sofortiger Wirkung entsprechend anzupassen. 

5.6 Eine Preisänderung wird durch Aushang im Fitnessstudio oder Online auf der Webseite von Crunch Fit bekannt gegeben. Das Mitglied ist für die erforderliche Deckung auf seinem Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung verantwortlich. Kann ein Beitrag aufgrund fehlender Kontodeckung nicht abgebucht werden, hat das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

5.7 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Monatsbeiträge erreicht, in Verzug, ist Crunch Fit nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag fristgerecht zum Vertragsende oder aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Im Falle einer fristgerechten Kündigung behält der Kunde das Recht, die Studios bis zum Vertragsende voll zu nutzen, gleichzeitig werden die in Verzug befindlichen Beiträge und Gebühren, sowie die restlichen Beiträge der Mitgliedschaftslaufzeit im Voraus sofort fällig. Bei einer fristlosen Kündigung werden die bis dahin aufgelaufenen Beiträge und sonstigen Kosten sofort zur Zahlung fällig. Das Mitglied ist in diesem Falle mit sofortiger Wirkung nicht mehr zur Nutzung der Studios berechtigt und zur umgehenden Herausgabe der Mitgliedskarte verpflichtet. Crunch Fit ist in jedem Fall berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6. Haftung

Crunch Fit haftet für Schäden des Mitglieds, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Crunch Fit oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Crunch Fit oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Crunch Fit beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die auf den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

7. Datenschutz

7.1 Crunch Fit erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst Crunch Fit Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten für 3 Tage. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Mit dem Abschluss des Mitgliedsvertrages erklärt das Mitglied sein Einverständnis mit der vorbeschriebenen Nutzung seiner Daten.

7.2 Crunch Fit überwacht seine Studios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

8. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Vertrags- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Falle richtet sich der Inhalt der unwirksamen Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke entsprechend. 

 

*alle Preise verstehen sich inklusive 19% Umsatzsteuer